Aus folgenden Finanztöpfen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Leistungen beziehen:
Pflegegeld
Je nach Pflegegrad (2 bis 5)
Häusliche Pflege durch Angehörige, monatlich 316 Euro bis 901 Euro.
Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, monatlich 689 Euro bis 1995 Euro.
Pflege-Hilfsmittel
Für ALLE Pflegegrade (1 bis 5)
Für Mittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmitttel, Bettschutzeinlagen.
Monatlich 40 Euro.
Entlastungsbetrag
Für ALLE Pflegegrade (1 bis 5)
Kostenerstattung für Betreuungsangebote der Nachbarschaftshilfe, Betreuung in Gruppen, Hauswirtschaftshilfe, Eigenanteile bei Kurzzeit- und Tagespflege.
Monatlich 125 Euro.
Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung
Pflegegrad 2 bis 5
Wenn die Pflege zeitweilig nicht im häuslichen Umfeld geleistet werden kann,
oder nach einem Krankenhausaufenthalt,
oder wenn ambulante Pflege erst organisiert werden muss, jährlich 1612 Euro.
Zusätzlich kann Verhinderungspflege genutzt werden, jährlich 1612 Euro bis 2418 Euro.
Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit verhindert ist.
Jährlich maximal 2418 Euro.
Teilstationäre Tagespflege
Je nach Pflegegrad (1-5)
Für eine tageweise Betreuung in einer teilstationären Pflegeeinrichtung.
Monatlich 124 Euro bis 1995 Euro.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Um die Wohnung barriereärmer einzurichten oder einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung zu ermöglichen.
Einmalig 4000 Euro.
Unter http://www.sozialportal.rlp.de können Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz
nach Postleitzahl gesucht werden.
Unter www.patientenberatung.de bietet die unabhängige 'Patientenberatung Deutschland'
auch Beratung in Pflegefragen an. Telefon (gebührenfrei) unter 0800-011 77 22